Gesperrte Wege
Betretungsrecht, Naturschutz und Sicherheit
Es gibt Wege und Steige, die schon seit vielen Jahren oder sogar Jahrzehnten gesperrt sind und trotzdem regelmäßig genutzt werden. Irgendwie bleibt dennoch ein mulmiges Gefühl, wenn da die Worte VERBOTEN, ABSTURZGEFAHR oder LEBENSGEFAHR prangen. Greift hier das freie Betretungsrecht der Flur oder ist das Begehen illegal.
Stand:
Betretungsrecht für Wald und Flur
In Deutschland ist das Betreten von Wald und Flur zum Zweck der Erholung und des Naturgenusses gestattet. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen finden sich im Bundeswaldgesetz § 14 und im Bundesnaturschutzgesetz § 59. In Bayern wurde dieses Recht sogar im Artikel 141 der Verfassung verankert.
Österreich garantiert im § 33 des Forstgesetzes die Wegefreiheit im Wald, wobei die Wegefreiheit auch abseits der Wege gilt. Über der Baumgrenze sind dann die einzelnen Länder zuständig. In Tirol gilt das Betreten der Almen und des alpinen Ödlands als Gewohnheitsrecht.
Die Grundeigentümer müssen es also dulden, dass Wanderer, Skitourengeher, Schwammerlsucher und alle, die sonst noch zu Fuß unterwegs sind, ihre Wald- und Weideflächen betreten.
Komplizierter ist die Regelung für Mountainbiker, die hier nicht erörtert werden soll. Außerdem gilt das freie Betretungsrecht nicht für organisierte Wandergruppen, Naturführungen, Sportveranstaltungen, Wettkämpfe und sonstige Unternehmungen mit kommerziellem Charakter.
Eine Sperrung für Fußgänger, die tatsächlich ein gesetzliches Betretungsverbot darstellt, kann nur behördlich und aus einem triftigen Rechtsgrund erlassen werden. Der Hinweis auf Privatbesitz oder ein schlichtes Durchgang verboten
genügen nicht.
Einschränkungen der Wegefreiheit
Der häufigste Grund für Einschränkungen ist der Naturschutz. Mit Betretungsverboten und Wegegeboten soll den Wildtieren ein kleiner Rückzugsraum erhalten bleiben.
Höhlen etwa dürfen in der Fledermausschutzzeit (01.10. bis 31.03) nicht befahren werden.
An vielen Felswänden ist während der Brutzeit des Wanderfalken das Klettern verboten. Manche Felswände sind komplett gesperrt, wie etwa die Luegsteinwand in Oberaudorf, auf der die gefährdete Mauereidechse lebt.
Raufußhühner, also Auerhuhn, Birkhuhn und Schneehuhn, reagieren im Winter sowie in der Balzzeit besonders sensibel auf Ruhestörungen. Am Geigelstein beispielsweise dürfen wegen der Raufußhühner weite Gebiete nicht oder nur zeitweise betreten werden. Dieses wie auch alle anderen Wild- und Naturschutzgebiete sind in den AV-Karten verzeichnet.
Aufforstungen müssen übrigens immer gemieden werden, selbst wenn diese nicht eingezäunt sind.
Aus Sicherheitsgründen können vorübergehende oder sogar dauerhafte Sperrung angeordnet werden. Ein häufiger Grund für kurzzeitige Sperrungen sind Wald- und Forstarbeiten. Im Winter müssen bei Lawinengefahr oder Schneebruch immer wieder Wege gesperrt werden. Wenn die Gefahr einer Rutschung oder eines Felssturzes besteht, darf ein Gebiet unter Umständen für lange Zeit nicht mehr betreten werden.
Dem Wunsch vieler Pistenbetreiber nach einer generellen Sperrung von Pisten für aufsteigende Skitouren- oder Schneeschuhgeher erteilten die Gerichte hingegen bereits mehrfach eine Absage. Eine Ausnahme bilden die Zeiten, in denen präpariert wird. Das Unfallrisiko zwischen abfahrenden und aufsteigenden Wintersportlern gilt als vorgeschoben. In Wirklichkeit geht es den Pistenbetreibern um wirtschaftliche Interessen.
Aufgelassene Steige

Nicht jede Sperrung ist amtlicher Natur. Manchmal handelt es sich um ehemals markierte Wege, die aus Kostengründen oder zur besseren Besucherlenkung nicht mehr gepflegt werden. Der Alpenverein, oder wer sonst bisher für den Weg zuständig war, schließt damit eine Haftung kategorisch aus. Das Betreten erfolgt also auf eigene Gefahr. Allerdings gilt auch auf offiziellen Wanderwegen eine Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit, etwa wenn eine Brücke unsachgemäß errichtet wurde und einstürzt. Wer über eine Wurzel stolpert, tut dies immer auf eigene Gefahr.
Aufgelassene Steige sind reizvoll, weil sie weniger frequentiert werden. Sie müssen sich nicht unbedingt in einem schlechten Zustand befinden. Teilweise scheinen Jäger und Förster sogar Reparaturen vornehmen zu lassen. Informationen aus dem Internet sollten auf ihre Aktualität hin überprüft werden. Ein Steig, der letztes Jahr noch okay war, kann inzwischen durch ein starkes Unwetter unpassierbar geworden sein. Im Zweifelsfall ist es ratsam, zunächst eine Erkundungstour zu machen, um die geplante Abstiegsroute zu sondieren.
Abstieg ins Ungewisse

Es ist sehr riskant, eine gesperrte Strecke abzusteigen, ohne über aktuelle Ortskenntnisse zu verfügen.
Seit 2012 fehlt zwischen dem oberen Ende der Partnachklamm und Elmau eine wichtige Holzbrücke über den Ferchenbach. Diese wird laut Auskunft der Bayerischen Staatsforsten nicht mehr erneuert. Am Königsweg zum Schachen steht ein Warnschild, das auf den Brückenabbau hinweist. Wer den Ferchenbach nicht kennt, mag den kleinen Bach für kein ernsthaftes Hindernis halten. Auf Grund seines steilen Uferbereichs ist er es aber dennoch. Über den Ferchenbach kommt man nicht ohne Brücke. Nach einem langen Tag fehlt unter Umständen die Kraft für einen anstrengenden Umweg. Daher musste dort schon die Bergwacht helfen.
Im Frühjahr 2015 verursachte Orkan Niklas viel Windbruch. Davon war unter anderem der Wildbarren bei Oberaudorf im Inntal betroffen. Ein Windbruch ist sehr gefährlich. Umgestürzte Bäume können unter Spannung stehen, die sich völlig unerwartet entlädt. Beim Umgehen besteht die Gefahr, in unwegsames Gelände zu geraten. Oberaudorf informierte rings um den Wildbarren mit improvisierten Zetteln über eine Steigsperrung. Gründe wurden allerdings nicht genannt. Die ganze Sache war mir nicht geheuer und ich wollte gerade auf dem Hinweg zurück, als ein Wanderer den verbotenen Steig heraufkam. Ich ließ mir die Situation schildern und konnte so doch zum Bichlersee absteigen. Die umgefallenen Bäume waren kein Hindernis.
Mein Verhalten am Wildbarren ist natürlich nicht empfehlenswert. So läuft es in der Praxis aber häufig ab. Schuld daran ist auch die oft unprofessionelle Ausweisung von Sperrungen. Zettel in Plastikhüllen, die schnell verblassen oder durch eindringendes Wasser unleserlich werden, sind keine Seltenheit. Damit Sperrungen ernst genommen werden, muss außerdem klar sein, wer sie ausspricht und aus welchem Grund. Angaben über die voraussichtliche Dauer, alternative Wege sowie eine Telefonnummer für Rückfragen sollten vorhanden sein.
Gefahrenlagen sind schwer einzuschätzen
Aus Sicht des Einzelnen mag das Risiko kalkulierbar erscheinen, eine Sperrung zu missachten. Gefahrenlagen wirken oft abstrakt, weil sie nicht zum alltäglichen Erfahrungsschatz gehören und damit sehr schwer einzuschätzen sind. Ob ein ernst zu nehmender Grund vorliegt oder es sich um eine übertriebene Vorsichtsmaßnahme handelt, lässt sich ohne genaue Sach- und Ortskenntnis kaum entscheiden. Wir Menschen neigen dazu, wenn etwas einige Male gut ging, die Risiken zu bagatellisieren. Dabei hatten wir vielleicht einfach nur Glück.
Das Gebirge wird durch den Klimawandel zunehmend unberechenbarer. Hitzeperioden schwächen den Schutzwald und tauen den Permafrostboden auf. Starkregen erodiert die steilen Bergflanken. Dadurch nehmen Felsstürze und Rutschungen zu. Man denke an den Vilsalpsee in den Tannheimer Bergen, den Hochnissl im Karwendel oder den Hochvogel. Am Vilsalpsee wurde die behördliche Sperrung von den Spaziergängern zum Teil flexibel interpretiert.
Es wirkt unwahrscheinlich, dass gerade in dem Moment etwas passieren könnte, wenn man sich selbst in der Gefahrenzone aufhält. Doch wenn viele so handeln, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass es schließlich bei irgendjemandem schief geht. Was wird wohl passieren, sollte der Hochvogel tatsächlich einmal komplett gesperrt werden? Steigt dann wirklich niemand mehr hinauf?
Verhaltensregel
- Behördliche Sperrungen sind grundsätzlich zu respektieren.
- Wird vor einer akuten Gefahrenlage, wie beispielsweise einem großen Windbruch oder einem hohen Lawinenrisiko gewarnt, meidet man das Gebiet auch ohne behördliche Sperrung zur eigenen Sicherheit.
- Im Abstieg sollte man sich niemals auf verfallene, aufgelassene Steige einlassen, bei denen man nicht sicher weiß, dass sie begehbar sind.
- Wenn man sich von Anfang an darüber im Klaren ist, dass man möglicherweise umkehren muss, fällt es später leichter.
- Trifft man zufällig auf einen gesperrten Steig, besser nicht auf ein spontanes Abenteuer einlassen, sondern erst einmal gründlich recherchieren. Der Steig läuft ja nicht davon.